+ Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 Warnstufe 2 (2Gplus-Regel) in nahezu allen niedersächsischen Kommunen. +
Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer,
mit der 2G plus Regelung werden wir wieder vor neue Herausforderungen gestellt!
In Warnstufe 2 müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorlegen.
Das bedeutet, dass für die Teilnahme am Übungsbetrieb Folgendes erforderlich ist:
1. Bescheinigung eines Testzentrums (nicht älter als 24 Stunden)
2. Bescheinigung des Arbeitgebers (tagesaktuell)
3. Test vor Ort im Beisein des Übungsleiters, der den Test mit Unterschrift bestätigt
Für Kinder:
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (mit Stand von heute bis zum 31.12.2021).
Was gilt für die Sportausübung im Freien?
Bei Vorliegen der Warnstufe 2 gilt die 2G-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G-Regel nicht. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.
Was gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen?
Für die Sportausübung in geschlossenen Räumen (einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen) gilt die 2G plus-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G plus-Regel nicht. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.
Es ist zwingend erforderlich, die vorgegebenen Hygienekonzepte einzuhalten. Es geht um die Gesundheit von uns allen!
In Innenräumen ist zudem das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, eine OP-Maske reicht dann nicht mehr. Während des Sporttreibens besteht keine Maskenpflicht.
Sportliche Grüße
Eric-B. Kiepke
1. Vorsitzender