Corona - Warnstufe 1

++ Bekanntgabe der Feststellung einer Warnstufe nach der Corona-Verordnung +++

Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer,              
nach § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 wird
mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.
Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.

Für den Sport im Freien gilt:

Vorliegen der Warnstufe 1 bzw. Indikator „Neuinfizierte beträgt mehr als 50“
Vor und nach der Sportausübung im Freien ist die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen nur unter Anwendung der 3G-Regel möglich, d.h. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Personen genutzt werden, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet worden sind. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 3G-Regel nicht.


Für den Sport in geschlossenen Räumen gilt:

Vorliegen der Warnstufe 1 oder 2 bzw. Indikator „Neuinfizierte beträgt mehr als 50“
Für die Sportausübung in geschlossenen Räumen (einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen) gilt die 2G-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G-Regel nicht. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.


Sportliche Grüße
Euer

Eric-B. Kiepke
1.Vorsitzender

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