Corona Info
Liebe Mitglieder, ![]()
die Winterruhe in Niedersachsen wird bis zum 23.02.2022 verlängert. Seit Mitte Dezember gilt im gesamten Land die Warnstufe 3 und wird mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen weiterhin notwendig bleiben.
Für den Sport ergeben sich folgende Regelungen:
2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden – optional 2G bei der Begrenzung 10 qm/pro Person.
3G bei Sport unter freiem Himmel, wenn der Sport definitiv mit 1,5 m Abstand betrieben werden kann (z.B. Tennis, Golf, u.ä.), ansonsten insbesondere bei Kontaktsport 2Gplus.
Drinnen und draußen ist, außer beim Sporttreiben oder Sitzen, eine FFP2 Maske zu tragen.
Sportliche Grüße
Eric-B. Kiepke 1.Vorsitzender
Corona-Info
Liebe Mitglieder, ![]()
auf Grund der weiteren Ausbreitung der Omikron Variante wurde die Winterruhe
bis zum 02.02.2022 verlängert. Die Ausübung des Sportbetriebes betrifft das
diesmal zum Glück nicht, wir dürfen wie folgt unseren Sport ausüben.
Was gilt für die Sportausübung im Freien?
Vorliegen der Warnstufe 2 oder 3
Es gilt die 2G-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G-Regel nicht.
Was gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen?
Vorliegen der Warnstufe 2 oder 3
Es gilt die 2Gplus-Regel. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenen Nachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Ein Poc Test reicht! Bei Vorlage eines Booster Nachweises (außer Johnson & Johnson) entfällt die Testpflicht. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2Gplus-Regel nicht. Während des Aufenthaltes in geschlossenen Räumen auf dem Vereinsgelände muss - außer bei der Sportausübung – eine FFP2-Maske getragen werden.
Johnson & Johnson-Geimpfte brauchen Dritt-Impfung für Booster-Status –
Corona-Verordnung angepasst
Das bedeutet, dass auch diejenigen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson bereits eine zweite erhielten, nicht länger als „geboostert“ gelten. Auch sie müssen damit bei der 2G-plus-Regelung zusätzlich einen Negativ-Test vorlegen.
Weiterhin Warnstufe 2 – Testpflicht für Geboosterte entfällt
Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer, ![]()
sicher haben Sie den Medien schon entnommen, dass ab dem 04.12.2021 die Testpflicht im Rahmen der 2G plus Regelung für Booster-Geimpfte entfällt. Das wird die Teilnahme Übungsbetrieb sicher etwas erleichtern.
Sportlliche Grüße
Eric-B. Kiepke
1.Vorsitzender
Corona - Warnstufe 2
+ Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 Warnstufe 2 (2Gplus-Regel) in nahezu allen niedersächsischen Kommunen. +
Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer, ![]()
mit der 2G plus Regelung werden wir wieder vor neue Herausforderungen gestellt!
In Warnstufe 2 müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorlegen.
Das bedeutet, dass für die Teilnahme am Übungsbetrieb Folgendes erforderlich ist:
1. Bescheinigung eines Testzentrums (nicht älter als 24 Stunden)
2. Bescheinigung des Arbeitgebers (tagesaktuell)
3. Test vor Ort im Beisein des Übungsleiters, der den Test mit Unterschrift bestätigt
Für Kinder:
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (mit Stand von heute bis zum 31.12.2021).
Was gilt für die Sportausübung im Freien?
Bei Vorliegen der Warnstufe 2 gilt die 2G-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G-Regel nicht. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.
Was gilt für die Sportausübung in geschlossenen Räumen?
Für die Sportausübung in geschlossenen Räumen (einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen) gilt die 2G plus-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G plus-Regel nicht. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.
Es ist zwingend erforderlich, die vorgegebenen Hygienekonzepte einzuhalten. Es geht um die Gesundheit von uns allen!
In Innenräumen ist zudem das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, eine OP-Maske reicht dann nicht mehr. Während des Sporttreibens besteht keine Maskenpflicht.
Sportliche Grüße
Eric-B. Kiepke
1. Vorsitzender
Kreiswohnbaugesellschaft schenkt Schwimmen lernen

Große Spende geht an unsere Schwimmabteilung und die DLRG
Was für eine tolle Weihnachtsüberraschung!!! Unsere Schwimmabteilung sowie die DLRG Ortsgruppe Sarstedt bekommen jeweils eine 1.000,00 € Spende von der Kreiswohnbaugesellschaft Hildesheim (kwg), damit Kinder das Schwimmen erlernen können. Anstatt Weihnachtspräsente an ihre Geschäftspartner und Kunden zu vergeben, spendet die kwg jedes Jahr für wohltätige Zwecke und beschenkt in diesem Jahr Kinder, die wegen der Pandemie das Schwimmen nicht erlernen konnten. Die insgesamte Spendensumme beläuft sich auf 10.000,00 €, die in die fünf Gemeinden gehen, in denen das soziale Wohnungsunternehmen Wohnungen vermietet. Hier in Sarstedt freuen sich nun unsere Schwimmabteilung und die DLRG, die die Schwimmkurse anbieten.
„Eine großartige Idee - wirklich nachahmenswert“, findet stellvertretende Vorsitzende Marion Gruber. Sie und der Vorsitzende der DLRG Ortsgruppe Sarstedt Carsten Deike bedankten sich persönlich beim Geschäftsführer Matthias Kaufmann bei der Scheckübergabe für die großzügige Spende.
Und auch unsere Leiterin der Schwimmabteilung Frauke Schulz und Trainerin Inge Riedel sind begeistert, als sie von der unverhofften Unterstützung erfuhren und freuen sich schon jetzt, im Neuen Jahr wieder mit den Schwimmkursen loszulegen. Versprochen: Diese Spende wird selbstverständlich eins zu eins für die Kinder-Schwimmkurse verwendet – und nochmals ein ganz herzliches Dankeschön an die kwg.
Wer Interesse an einem Schwimmkurs hat, kann sich gern auf unserer Homepage www.tkj-sarstedt oder bei der Abteilungsleiterin Frauke Schulz per E-Mail unter
Seite 10 von 22