REHA - Herzsport
REHA-Herzsport
Corona bedingt wird der Herzsport ab dem 01.12.2021 eingestellt.
Voraussichtlich beginnt der Übungsbetrieb im Januar 2022 wieder.
Ebenso entfällt die Wirbelsäulengymnastik bei Horst Kanne ab Dezember 2021.
REHA-Herzsport
Corona bedingt wird der Herzsport ab dem 01.12.2021 eingestellt.
Voraussichtlich beginnt der Übungsbetrieb im Januar 2022 wieder.
Ebenso entfällt die Wirbelsäulengymnastik bei Horst Kanne ab Dezember 2021.
++ Bekanntgabe der Feststellung einer Warnstufe nach der Corona-Verordnung +++
Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer,
nach § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 wird
mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.
Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.
Für den Sport im Freien gilt:
Vorliegen der Warnstufe 1 bzw. Indikator „Neuinfizierte beträgt mehr als 50“
Vor und nach der Sportausübung im Freien ist die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen nur unter Anwendung der 3G-Regel möglich, d.h. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Personen genutzt werden, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet worden sind. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 3G-Regel nicht.
Für den Sport in geschlossenen Räumen gilt:
Vorliegen der Warnstufe 1 oder 2 bzw. Indikator „Neuinfizierte beträgt mehr als 50“
Für die Sportausübung in geschlossenen Räumen (einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen) gilt die 2G-Regel. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 2G-Regel nicht. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich.
Sportliche Grüße
Euer
Eric-B. Kiepke
1.Vorsitzender
Liebe Mitglieder,
es hatte sich ja bereits abgezeichnet, dass es wieder zu einem Anstieg der Corona Infektionen kommen wird. Am gestrigen Montag lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Hildesheim den fünften Werktag in Folge über 50, ab Mittwoch (03.11.21) gilt im Landkreis daher wieder die 3G-Regel. Der Landkreis hat gestern gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, welche die Überschreitung des Werts von 50 feststellt und die erweiterte Anwendung der 3G-Regel in Kraft setzt.
Demnach gilt ab dem übernächsten Tag nach Ende des Fünftagesabschnitts, also ab Mittwoch, 3. November, im Landkreis Hildesheim wieder die 3G-Regel. Dies hat auch wieder Auswirkungen auf die Nutzung von Sportanlagen.
Die 3G-Regel bedeutet, dass nur noch vollständig gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen sowie Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorweisen können, Zutritt zu bestimmten Einrichtungen, Dienstleistungen oder Veranstaltungen haben. Auch amtlich zugelassene Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) sind gestattet, wenn sie im Beisein der Veranstalterin oder des Veranstalters oder der Betreiberin oder des Betreibers einer Einrichtung oder einer von dieser beauftragten Person durchgeführt werden. Alle anderen Personen bleiben von der Nutzung, dem Zutritt oder der Inanspruchnahme ausgenommen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der 3G-Regel ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese haben aber den Nachweis eines negativen Tests zu führen.
Euer
TKJ-Vorstand
Liebe Mitglieder,
die Sommerferien sind vorbei und wie zu erwarten war, sind auch die Corona-Zahlen angestiegen.
Ab Freitag, den 03.09.2021 gilt im Landkreis die 3G-Regel, da am Mittwoch, dem 01.09.2021 die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Hildesheim den fünften Tag in Folge über 50 lag.
Der Landkreis hat daher gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, welche die Überschreitung des Werts von 50 feststellt und die erweiterte Anwendung der 3G-Regel in Kraft setzt. Das Infektionsgeschehen im Landkreis kann keinem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden, es handelt sich vielmehr um ein diffuses Infektionsgeschehen. Von der Feststellung konnte der Landkreis daher nicht absehen.
Demnach gilt ab dem übernächsten Tag nach Ende des Fünftagesabschnitts, also ab Freitag, 03. September, im Landkreis Hildesheim die 3G-Regel. Dies hat Auswirkungen auf die Gastronomie, auf das Beherbergungsgewerbe, auf die Nutzung von Sportanlagen, auf private Feiern und öffentliche Veranstaltungen sowie auf die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.
Die 3G-Regel bedeutet, dass nur noch vollständig gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen, sowie Personen, die einen aktuelles negatives Testergebnis – PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest nicht älter als 24 Stunden – vorweisen können, Zutritt zu bestimmten Einrichtungen, Dienstleistungen oder Veranstaltungen haben. Auch zugelassene Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) sind gestattet. Alle anderen Personen bleiben von der Nutzung, dem Zutritt oder der Inanspruchnahme ausgenommen.
Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult wurden, sind von der 3G-Regel ebenso ausgenommen wie Schülerinnen und Schüler, da diese im Rahmen eines schulischen Testkonzepts dort regelmäßig getestet werden.
Die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, hierzu zählen auch Fitnessstudios und Kletterhallen, Schwimmhallen, Spaßbäder, Thermen und Saunen, ist ebenfalls nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen erlaubt.
Trotz der erneuten Auflagen wünschen wir allen einen guten sportlichen Start nach den Sommerferien.
Euer TKJ-Vorstand
Der Verwaltungsausschuss hat getagt. Ein wohliges Aufatmen geht durch alle unsere Abteilungen. Der Übungsbetrieb ist nach der langen Pandemie-Pause endlich wieder gut angelaufen. Die Abteilungsleiter berichten, dass sich zahlreiche Übungsleiter zunächst mit Online-Training über Wasser gehalten haben. Seit Mai sind viele Sparten ins Outdoor-Training auf den Sportplätzen am Wellweg und im Jahn-Sportpark gewechselt und unsere Vereinsmitglieder haben alle Angebote dankend angenommen. Seitdem die Inzidenzzahlen Mitte Juni immer weiter gesunken sind, ist dann auch mehr und mehr das Training in den Sporthallen wieder gestartet.
Total dankbar sind wir darüber, dass sowohl die Stadt- als auch die Landkreis-Sporthallen in den Sommerferien wieder für den Übungsbetrieb geöffnet sind. Daher wird auch in dieser Zeit meist durchgehend Training angeboten. Unsere vereinseigene Otto-Gott-Turnhalle ist ebenfalls für den gesamten Zeitraum geöffnet. Nähere Informationen hierzu gibt es auf dieser Homepage oder in der Geschäftsstelle.
Kurze Meldungen aus einigen Abteilungen: Beim Volleyball sind alle Spieler wieder ganz „heiß“ auf das Training. Es gab gleich Neuzugänge zu verzeichnen. Die Teilnahme ist ab 16 Jahre möglich. Das Schwimmtraining draußen hat wieder begonnen und wird höchstwahrscheinlich auch in den Sommerferien stattfinden. Aqua-Fit-Kurse laufen von Juli bis September im Nichtschwimmerbecken. Die Windsurfabteilung hat mächtigen Zulauf. „Volles Haus,“ meldet Abteilungsleiter Karsten Wegener. Seit Pfingsten läuft der Übungsbetrieb wieder an 5 Abenden. Leider ist es schwierig, einen Anfängerkurs zu geben, da sich im Bereich der Surfeinstiegsstelle immer wieder sehr viele Schwimmer befinden. Ein großer Wunsch der Verantwortlichen der Abteilung ist es, diesen Abschnitt der Surfer durch Markierungen und Beschilderung vom öffentlichen Badestrand abzugrenzen und damit Unfällen vorzubeugen. Dieses Anliegen wurde bei der Stadt Sarstedt bereits vor längerer Zeit vorgetragen, die Umsetzung fehlt allerdings noch. Nicht ganz so rund läuft es in der Tanzsport-Abteilung. Leider konnte das Training noch nicht starten, da die bisherige Trainingsstätte, die Pausenhalle der Oberschule, noch nicht freigegeben ist. Es wird aber über die Alternative nachgedacht, die Übungszeit zu verlegen und das Tanztraining in der Otto-Gott-Turnhalle stattfinden zu lassen. In der Turnabteilung hat vom Eltern-Kind- über das Kleinkinderturnen bis hin zur Seniorengymnastik jede Gruppe wieder den Übungsbetrieb aufgenommen. Oberturnwartin Vanessa Rox will an der NTB-Aktion "Tag der Bewegung" am 17.07.2021 teilnehmen und im Jahn-Sportpark ein Event organisieren, um unseren Mitgliedern und Interessierte wieder zu mehr Bewegung zu motivieren und ein wenig Werbung für den Sport im Verein zu machen. Eventuell schließen sich andere Abteilungen mit an. Die Judokas sind in der Turnhalle wieder voll im Einsatz und haben mit ihren Vorbereitungen zur Gürtelprüfung begonnen. Und auch Jiu-Jitsu ging vom Online-Training sowohl mit dem Erwachsenen- als auch mit dem Kindertraining direkt wieder in die Halle. Hier werden nach den Sommerferien neue Strukturen angekündigt. Tischtennis ist seit Anfang Juni wieder aktiv in der Halle und Abteilungsleiter Gerhard Bandemer kündigt die Stadtmeisterschaften im Januar 2022 an. Die Inline-Hockey-Spieler wollten Anfang Mai endlich wieder „auf die Piste“ und draußen starten. „Schade,“ berichtete Abteilungsleiter Arndt Höhne, „dass es uns nicht gestattet wurde, auf einem der städtischen Schulhöfe unserem Sport nachzugehen. Aber, dankenswerterweise hat uns dann die Firma Kannegiesser ihren Parkplatz zur Verfügung gestellt. Einfach großzügig!!!“ Die neue E-Sports-Sparte wird sehr gut angenommen, 15 Teilnehmer sind mit Heiko Mund als Initiator motiviert dabei. Petanque hat den Übungsbetrieb wieder aufgenommen und wünscht sich jüngere Teilnehmer für die Abteilung. Hier wird über eine Werbeaktion in der Fußgängerzone nachgedacht. In der Abteilung Freizeit und Kultur wurde zunächst das Walken wieder aufgenommen. Busfahrten finden vorerst noch nicht wieder statt. Ein Sommerfest ist für Juli/August vorgesehen. Der Spielkreis ruht augenblicklich noch. Vom Radsport wird berichtet, dass die Vereinswander- und RTF-Trainingsfahrten wieder stattfinden und die Sieben-Berge-RTF ist bereits in Planung.
Und auch die Ferienpass-Aktion der Stadt Sarstedt wird von uns unterstützt. Angebote gibt es hier von unserer Surfabteilung, dem Inline-Hockey, der Handball- und der Turnabteilung. Genaue Zeiten und nähere Informationen findet man im Online-Ferienpass unter https://www.unser-ferienprogramm.de/sarstedt